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"Idee" der Landesverbände

Unsere baptistischen „Gemeindeväter“ hatten vor ca. 140 Jahren die Idee von landesweiten „Vereinigungen“.
Diese sollten die Aufgaben von größeren „Missionsgebieten und Missionswerken“ wahrnehmen.
Zu den Aufgaben zählten Evangelisation, Gemeindegründung, Gemeindeaufbau und Kinder- und Jugendarbeit.

"Idee" der Landesverbände

Unsere baptistischen „Gemeindeväter“ hatten vor ca. 140 Jahren die Idee von landesweiten „Vereinigungen“.
Diese sollten die Aufgaben von größeren „Missionsgebieten und Missionswerken“ wahrnehmen.
Zu den Aufgaben zählten Evangelisation, Gemeindegründung, Gemeindeaufbau und Kinder- und Jugendarbeit.

Es sollten sich hier größere und kleinere Gemeinden in der Art einer „Solidargemeinschaft zusammenschließen. Dies bedeutet, sich geistlich, personell, finanziell und strukturell gegenseitig zu helfen und gemeinsame Verantwortung für ein „Missionsgebiet“ zu übernehmen.
So wurden ab 1849 die „Vereinigungen“ mit den uns noch heute bekannten Strukturen gebildet:

  • Vereinigungsrat,
  • Vereinigungsleitung,
  • Finanzen,
  • Kinder-, Jungschar-,  und Jugendarbeit.
    Früher: Jünglingsvereine, Jungfrauenvereine, später der BJB (Baptistische Jugendbund9, der sich in der NS Zeit auflösen musste.
    Nach 1945 entstanden die GJW  im Rahmen der Vereinigungen.

Etwa zur gleichen Zeit mit den Vereinigungen entstanden die Konturen eines  föderalen Bundes (1849: 1. Bundeskonferenz in Hamburg). Die landesweiten Vereinigungen übernahmen anfangs z.T. auch verfassungsmäßige Aufgaben.

Die „Missions-Vereinigungen“ wurden nicht als institutionelle Verwaltungseinheiten, sondern je nach Notwendigkeit als „überschaubare und effektive Missionsgebiete“ gegründet. Später auch geteilt und dem wachsenden Werk angepasst.

Sie sollten für die regionale Sonntagsschularbeit, Jungfrauen- und Jünglingsvereine und für die übergemeindliche Missionsarbeit (z.B. Wagen- und Zeltmission) "arbeitsfähig" sein. Dabei war vor allem "Überschaubarkeit" und "Finanzkraft" wichtig.