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29.02.2012

Seminar Patientenverfügung

Ein Thema, mit dem sich jeder besser früher als später befassen sollte!

Am 25. Februar fand in der EFG Forchheim ein Seminar rund um die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht statt.
Gekommen waren über 70 Zuhörer – davon nur 20 aus der eigenen Gemeinde. Den insgesamt 1 1/2 Stunden Vortrag folgte eine Kaffeepause und eine einstündige Diskussionsrunde zu der noch über 50 Personen blieben. Die am weitesten – extra angereisten – Personen kamen aus München. Sie hatten über die Landesverbands-Homepage von der Veranstaltung erfahren.
Vorträge
Mit Dr. med. Edith Langen-bach-Kailas (Allgemeinärztin in Forchheim), Pastor Michael Michelfelder (Pastor der Kreuzkirche Forchheim) und Rechtsanwalt Ludwig W. Mieth (Anwalt mit den Schwerpunkten Straf-, Ordnungswidrigkeiten und Schadensersatzrecht in Forchheim) hatten wir drei kompetente Referenten die uns jeweils fachkundig in die Thematik einführten. 
Dr. Langenbach-Kailas berichtete eindrücklich aus ihrer langjärigen Tätigkeit, wie viel Not es den Angehörigen und den Ärzten machen kann, wenn für Fälle, in denen der Betroffene nicht mehr seine Vorstellungen äußern kann,  keine Vorsorge getroffen wurde. Und sie machte durch viele Beispiele klar, dass eben nicht nur alte Leute in Situationen kommen in denen die entsprechenden Dokumente sinnvoll sind...
Pastor Michelfelder beleuchtete die theologisch-ethische Seite der Thematik. Beim Nachdenken über würdiges Leben und Sterben, aktive und passive Sterbehilfe, Recht oder Pflicht zur Erhaltung eines Menschenlebens und vieles andere haben wir gemerkt, dass wir ganz oft an Grenzbereiche kommen, die je nach Ethik, Moral, Weltanschauung, Glaube... durchaus anders empfunden werden können. Es wird keine „Lösung von der Stange“ geben. In jedem Einzelfall ist es ein Ringen aller Beteiligten um die richtige Entscheidung.
Dass es keine Lösung von der Stange gibt war auch nach dem Vortrag von Rechtsanwalt Ludwig W. Mieth klar. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Familienverhältnisse und das jeweilige Bedürfnis nach Absicherung für den „Ernstfall“. Je nach Vermögensverhältnissen ist auch darauf zu achten, dass sich verschiedene Verfügungen nicht gegenseitig in die Quere kommen. Spätestens da ist dann fachliche Hilfe sinnvoll.
Fazit
Ein Thema mit dem sich jeder besser früher als später befassen sollte!

Astrid Harbeck, EFG Forchheim

Die Audiodateien können rechts in der Seitennavigation abgerufen werden


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